Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung des VdSQ findet jährlich im Winter an wechselnden Tagungsorten statt.
Ordentliche Mitglieder
Voraussetzungen
Mitglied des Verbandes Deutscher Streichquartette kann jedes Mitglied eines Streichquartetts mit steuerlichem Sitz in der BRD werden. Nach einem formlosen Antrag an den Vorstand beschließt dieser in einer der Sitzungen über die Aufnahme.
Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag
Die Aufnahmegebühr beträgt 20€. Als jährlicher Mitgliedsbeitrag werden 25€ erhoben.
Austritt und Erlöschen der Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem Verband ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Auflösen oder Verlassen des Quartetts, Austritt, oder durch Ausschluss aus dem Verband.
Sonderrechte
Die Mitgliedschaft gewährt ein einheitliches Stimmrecht. Ein Mitglied profitiert von den an anderer Stelle angeführten Leistungen.
Fördermitglieder
Förderer des Verbandes Deutscher Streichquartette können Unternehmen und Personen aus dem wirtschaftlichen und kulturellen Umfeld des VDSQ werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme als förderndes Mitglied. Stimmrechte sind mit der Fördermitgliedschaft nicht verbunden.
Die Mindestsumme des jährlichen Förderbeitrags wird von der Mitgliederversammlung jeweils für das laufende Geschäftsjahr festgesetzt. Derzeit beträgt der Jahresbeitrag für Fördermitglieder mindestens 25€.